Q-Furn Preisliste 2024

221 ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Q-FURN GMBH Q-FURN GMBH RIEGELBERG 27 7542 GERERSDORF +43 6648284587 1. Geltung der Bedingung 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend kurz: „Bedingungen”) gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung für sämtliche Geschäftsbeziehungen, zwischen der Q-furn GmbH (nachfolgend „Q-furn”) und deren Kunden. 1.2. Sofern nicht im Einzelfall schriftlich Abweichendes vereinbart ist, legt Q-furn gegenüber dem Kunden über den Vertragsgegenstand unter Übermittlung dieser Bedingungen oder durch eine sonstige Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser Bedingungen sein Vertragsangebot („Angebot“). 1.3. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Q-furn erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, andere oder abweichende Geschäftsbedingungen erkennt die Q-furn nicht an, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Durch die Vertragserfüllung der Q-furn wird nicht den Allgemeinen Geschäfts, Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Kunden zugestimmt. 2. Vertragsabschluss 2.1. Angebote von Q-furn ergehen ausschließlich in Schriftform und auf Basis dieser Bedingungen. Mündliche Angebote durch Q-furn sind ohne anschließende schriftliche Bestätigung von Q-furn ungültig. Sämtliche Angebote von Q-furn sind stets freibleibend und unverbindlich. 2.2. Nach Zugang des Angebots beim Kunden erklärt dieser mit seiner Bestellung verbindlich die Annahme des Angebots von Q-furn („Vertrag“). Dies gilt auch für den Fall, einer Einladung des Kunden zur Angebotslegung durch Q-furn. Nach Vertragsschluss übermittelt Q-furn dem Kunden eine Auftragsbestätigung, die ausschließlich deklarativen Charakter besitzt. 2.3. Nebenabreden zu einem Vertrag sowie Zusatzaufträge oder weitere Aufträge sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 2.4. An Q-furn gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. 3. Lieferumfang 3.1. Zum Lieferumfang gehören ausschließlich die Vertragsgegenstände, die im Vertrag ausdrücklich von den Vertragsparteien vereinbart worden sind. 3.2. Q-furn ist es gestattet, zur Erbringung ihrer Leistungen auf Vorlieferanten und Subunternehmer zurückgreifen, wobei sie für diese ausschließlich das Auswahlverschulden trifft. 4. Preise 4.1. Die von Q-furn angebotenen Preise gelten, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, abWerk, unversichert, einschließlich Verladung im Werk, jedoch exklusive Verpackung- Versand- und Entsorgungskosten sowie etwaiger sonstiger Abgaben und Steuern, Zollabgaben, Gebühren und Umsatzsteuer. Mangels abweichender Vereinbarung bestimmt Q-furn die Art der Verpackung. Q-furn behält sich eine Preisanpassung ausdrücklich vor, insbesondere: • bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung;

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