222 • bei einer Nachtragsbestellung durch den Kunden; • bei einer nicht nur unerheblichen Preissteigerung für Vertragsgegenstände, deren Preis von Entwicklungen abhängt, auf die Q-furn keinen Einfluss hat, welche jedoch für die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstands notwendig sind; • bei einer preisrelevanten Änderung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften betreffend die Leistungserbringung con Q-furn. 5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto) 5.1. Mangels abweichender Vereinbarung sind Rechnungen binnen 14 Kalendertagen nach Erhalt zu zahlen. 5.2. Die Inanspruchnahme von etwaigen, imVertrag separat zu vereinbarenden Skonti setzt voraus, dass auch alle bereits fälligen Rechnungen beglichen wurden. 5.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Q-furn berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatzes geltend zu machen. 5.4. Im Fall von Mängelrügen ist der Besteller berechtigt, Zahlungen nur in jenem Umfang zurückzubehalten, welche in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Mängeln und den sich daraus ergebenden Sanierungskosten stehen. 6. Lieferung 6.1. Grundsätzlich erfolgen alle Lieferungen EXW Incoterms 2020. Wurde abweichend davon Lieferung der Ware vereinbart erfolgt diese „frei Bordsteinkante” , so gilt als Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs der Straßenrand der vom Kunden angegebene Zustelladresse. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall ab Ladekante/Bordwand durch den Frachtführer. Die weitere Verbringung sowie das Auspacken, Aufstellen und die Montage hat der Kunde selbst durchzuführen. 6.2. Ein Lieferverzug tritt vereinbarungsgemäß nur ein, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde und dieser trotz schriftlicher Nachfristsetzung um mehr als zwei Wochen überschritten wurde. Für Nachteile aus Terminüberschreitungen wird kein Schadenersatz geleistet, sofern Q-furn diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat. 6.3. Bei nachträglichen Änderungen und Ergänzungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dem Kunden stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu. 6.4. Die Lieferung erfolgt, außer in jenen Fällen in denen eine Lieferung „frei Bordsteinkante” durch Q-furn selbst vereinbart ist, auf Gefahr des Kunden. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird in diesen Fällen keine Haftung übernommen. 6.5. Erfolgt die Annahme ordnungsgemäß bereitgestellter Waren nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so ist Q-furn berechtigt, die Ware ohne Annahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert. Q-furn ist weiters berechtigt – nicht jedoch verpflichtet – nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen. In diesem Fall hat der Kunde – unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche – jedenfalls eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und möglichen Mindererlös in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu bezahlen. 7. Annahmeverzug/unberechtigter Rücktritt 7.1. Der Kunde ist dazu verpflichtet den Vertragsgegenstand zum vertraglich vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Andernfalls befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und Q-furn ist berechtigt, entweder die Ware einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1% des Auftragswerts pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird, mindestens jedoch 200 Euro, und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, um die Ware anderweitig zu verwerten.
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